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MfS-Lexikon

Untersuchungsführer

Synonym: Vernehmer

In den Untersuchungsorganen des MfS (HA IX und Abt. IX der BV) tätige hauptamtliche Mitarbeiter, die - eingebunden in ihr jeweiliges Referat - strafrechtliche Ermittlungsverfahren weitgehend eigenverantwortlich durchführten, von den Häftlingen meist als Vernehmer bezeichnet.

In den 50er Jahren oft nur in internen Kurzlehrgängen ausgebildet, später Diplom-Juristen oder Diplom-Kriminalisten der Juristischen HochschuleJuristische Hochschule des MfS PotsdamDie seit 1951 bestehende Schule des MfS in Potsdam-Eiche wurde im Juli 1965 durch den... des MfS, seltener Universitätsstudium oder VP-Hochschule.

Die Untersuchungsführer galten MfS-intern neben den HV AHauptverwaltung ASpionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1....-Mitarbeitern als Elite. Ihnen oblagen die Vernehmungen von Untersuchungsgefangenen, die Führung der Untersuchungsakten (UntersuchungsvorgangUntersuchungsvorgangBei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren...), die Beweisführung und die Erstellung des Schlussberichts. Für die Kontakte zu Staatsanwalt, Gericht und Verteidigung zuständig, überwachten sie oft auch die Besucher- und Anwaltsgespräche der Beschuldigten und führten ZelleninformatorenZelleninformatorZelleninformatoren (in den ersten Jahren des MfS auch als Kammeragenten, KA, bezeichnet) waren... (ZI).

Johannes Beleites