
Demonstrationszug von Frauen am Internationalen Frauentag in Berlin, 19. März 1911, Quelle: BArch, BildY 1-192-1742-65 / Haeckel, Otto
Aufruf an das deutsche Volk
12. November 1918
„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“
Nach der Ausrufung der Republik und der Übertragung des Amtes des Reichskanzlers auf Friedrich Ebert veröffentlichte der neu eingesetzte Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 einen „Aufruf an das deutsche Volk“. Mit einem darin enthaltenen Satz wurde der Grundstein für das am 30. November 1918 durch die Verordnung über die Wahl zur Verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung garantierte Frauenwahlrecht gelegt:
„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“
Bei der anstehenden Wahl zur Nationalversammlung durften Frauen erstmals wählen und gewählt werden.
Für dieses Recht, mit dem ein wichtiges Ziel auf dem Weg zur Gleichberechtigung erreicht worden war, kämpften Teile der Frauenbewegung bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts.
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