Anna Müller-Lincke kandidiert
Kurzspielfilm von Werner Sinn, 1919
Philipp Scheidemann (SPD) und Ehefrau beim Verlassen ihres Wahllokals in Berlin-Steglitz, 19. Januar 1919, Quelle: BArch, Bild 146-1970-051-27 / o. Ang.
Bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten erstmals auch Frauen wählen.
Ein neues Wahlrecht trat durch die Verordnung des Rates der Volksbeauftragten über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918 in Kraft: Festgelegt wurde darin die Einführung des Frauenwahlrechts, die Herabsetzung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und die Einführung des Verhältniswahlrechts.
Damit durften bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auch Frauen wählen.