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Schwarz-Weiß-Aufnahme von mehreren Frauen beim Verteilen von Handzetteln vor einem Gebäude

Philipp Scheidemann (SPD) und Ehefrau beim Verlassen ihres Wahllokals in Berlin-Steglitz, 19. Januar 1919, Quelle: BArch, Bild 146-1970-051-27 / o. Ang.

Frauenwahlrecht

Bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten erstmals auch Frauen wählen.

  • Philipp Scheidemann (SPD) und Ehefrau beim Verlassen ihres Wahllokals in Berlin-Steglitz, 19. Januar 1919

Ein neues Wahlrecht trat durch die Verordnung des Rates der Volksbeauftragten über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918 in Kraft: Festgelegt wurde darin die Einführung des Frauenwahlrechts, die Herabsetzung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und die Einführung des Verhältniswahlrechts.

Damit durften bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auch Frauen wählen.

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    Anna Müller-Lincke kandidiert

    Kurzspielfilm von Werner Sinn, 1919

  • Wahlkampf der Sozialdemokraten in Berlin im Januar 1919
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