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maschinengeschriebener Text mit handschriftlichen Ergänzungen, rot unterstrichenen und mit Häkchen versehenen Textstellen sowie Unterschriften

Schreiben der Vertreter des Zentralausschusses der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Ernst Borsig und Carl Legien, vom 15. November 1918, Quelle: BArch, R 43/2494j

Stinnes-Legien-Abkommen

  • Schreiben der Vertreter des Zentralausschusses der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Ernst Borsig und Carl Legien, vom 15. November 1918

  • Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 1), 15. November 1918

  • Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 2), 15. November 1918

  • Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 3), 15. November 1918

  • Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Seite 4), 15. November 1918

  • Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 5), 15. November 1918

Im sog. „Stinnes-Legien-Abkommen“, benannt nach dem Industriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Carl Legien, erkannten die Arbeitgeberverbände die Gewerkschaften als Vertretung der Arbeitnehmer und als Verhandlungspartner bei Tarifabschlüssen an. Außerdem sicherten die Arbeitgeber u. a. die Einführung des Achtstundentages bei vollem Lohnausgleich zu.

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