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letzte Seite des gedruckten Verfassungstextes mit handschriftlich ergänztem Ort und Datum sowie originalen Unterschriften

Letzte Seite der Verfassung des Deutschen Reichs, 11. August 1919, Quelle: BArch, R 5201/60

Unterzeichnung der Weimarer Verfassung

  • Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919: Letzte Seite mit Originalunterschriften des Reichspräsidenten Friedrich Ebert und der Reichsminister

Nach Beratungen in der relativ kurzen Zeitspanne vom 24. Februar bis zum 31. Juli 1919 unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert am 11. August 1919 in Schwarzburg die Weimarer Verfassung, die das Reich als parlamentarische Republik konstituierte.

Am 14. August 1919 trat sie mit der Verkündung in Kraft.

Die Verfassung regelte nicht nur Aufbau und Aufgaben des Reiches, sondern enthielt auch einen umfangreichen Katalog der Grundrechte und Grundpflichten und sollte so das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regeln.

Als „Verfassungstag“ wurde der 11. August in den Jahren von 1921 bis 1932 zum Nationalfeiertag der Weimarer Republik.

Im Bundesarchiv liegen verschiedene Quellen zur Entstehung der Weimarer Reichsverfassung vor, insbesondere in den Beständen R 43 I Reichskanzlei und R 3001 Reichsjustizministerium. In beiden Beständen wurden die einschlägigen Quellen digitalisiert, ebenso wie der zwei Bände umfassende Nachlass von Hugo Preuß (Bestand N 2230).

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Prof. Dr. Jörg-Detlef Kühne zur Weimarer Reichsverfassung (PDF, 196KB) (PDF, 200 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

  • Wahlkampf der Sozialdemokraten in Berlin im Januar 1919
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