Gründung der KPD
1. Januar 1919
MehrSchnellbrief zur Meldung des Verbots der Kommunistischen Partei Deutschlands (Seite 1), 18. August 1956, Quelle: BArch, B 136/3789
Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17. August 1956 für verfassungswidrig erklärt und verboten.
Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17. August 1956 für verfassungswidrig erklärt und verboten. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Partei etwa 85.000 Mitglieder.
Nach dem Verbot wurden in großen westdeutschen Städten die Parteibüros geschlossen, Druckereien beschlagnahmt, Propagandamaterial gesichert, Zeitungen verboten und das Parteivermögen eingezogen. Es kam zu Verhaftungen von KPD-Funktionären. Der Vorsitzende der KPD, Max Reimann, sowie weitere Spitzenfunktionäre setzten sich in die DDR ab, um einer Festnahme oder Sanktionen zu entgehen.
Die KPD war die zweite Partei, die in der Bundesrepublik Deutschland verboten wurde. Das KPD-Verbot ist nie aufgehoben worden. Die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) im Jahr 1968 wurde geduldet.