
Konrad Adenauer verkündet das Grundgesetz, 23. Mai 1949, Quelle: BArch, B 145 Bild-D00022155 / Munker, Georg
Verkündung des Grundgesetzes
23. Mai 1949
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates feierlich verkündet.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates feierlich verkündet.
Der Entwurf des Grundgesetzes war zuvor am 8. Mai 1949 vom Plenum des Parlamentarischen Rates angenommen und am 12. Mai 1949 von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszonen genehmigt worden. Der Parlamentarische Rat hatte von September 1948 bis Mai 1949 getagt und die verfassungsrechtliche Grundlage für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen.
Mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes in Bonn wurde am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach Artikel 20 versteht sie sich als demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden. Seit der Wiedervereinigung gilt das Grundgesetz für das gesamtdeutsche Bundesgebiet.