Recherchehinweise "Arisierung"
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Menschenmenge vor dem Warenhaus Tietz am Alexanderplatz in Berlin, März 1933, Quelle: BArch, Bild 102-02923A / Pahl, Georg
Die „Arisierung“ und sonstige wirtschaftliche Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung im Deutschen Reich zu Zeiten des nationalsozialistischen Regimes ist hauptsächlich in Akten dokumentiert, die Behörden auf regionaler und kommunaler Ebene produziert haben.
Die „Arisierung“ und sonstige wirtschaftliche Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung im Deutschen Reich zu Zeiten des nationalsozialistischen Regimes ist hauptsächlich in Akten dokumentiert, die Behörden auf regionaler und kommunaler Ebene produziert haben.
Dieses Schriftgut befindet sich heute in den zuständigen Staatsarchiven der Bundesländer sowie in den Stadt- oder Kreisarchiven, darunter: Steuerunterlagen der Finanzämter, Grundbücher und die Überlieferung der Oberfinanzpräsidenten.
Schwer- und Ausgangspunkt von Recherchen sollten daher zunächst die regionalen Archive sein.
Im Bundesarchiv sind relativ wenige Akten über Einzelfälle der „Arisierung“ überliefert. In seinen Beständen sind jedoch wichtige Erlasse und anderes normative Schriftgut, nicht zuletzt Dokumentation zur Vermögensentziehung in den besetzten Gebieten Europas zu finden.
Beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise für die Recherche.
Detaillierte Informationen finden Sie im Beitrag von Karola Wagner über „Die an der Vermögensentziehung im Deutschen Reich ab 1938 in erster Linie beteiligten Behörden und Einrichtungen des Wirtschafts- und Finanzbereichs und ihre archivische Überlieferung im Bundesarchiv“.
Viele Archivalien können Sie bereits digitalisiert online über das Recherchesystem invenio auf der Internetseite des Bundesarchivs abrufen, darunter die Akten über die „Behandlung von dem Reich verfallenen Vermögenswerten“ im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium). Dabei handelt es sich um 28 vollständig digitalisierte Archivalieneinheiten unter dem Klassifikationspunkt 10.5.1.
Karola Wagner und Sabine Dumschat
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Falls es während der Weltmeisterschaft zu Zwischenfällen wie Anschlägen oder Katastrophen kommen sollte, legte das staatliche Komitee für Fernsehen mit Kommentarhilfen einen entsprechenden Interpretationsrahmen für die Reporter des DDR-Fernsehens fest.
BArch, DR 8/777
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