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Quelle: BArch

Der Krieg gegen die Herero 1904

Der Aufstand der Herero im Jahre 1904 war nicht die erste Auseinandersetzung, die das Deutsche Reich mit den Bewohnern seiner kolonialen Schutzgebiete in Afrika und im westlichen Pazifik zu führen hatte.

  • „200 Hereros beritten bewaffnet letzte Nacht bei Okahandya versammelt ...“, Telegramm vom 11. Januar 1904, Seite 1

  • „... 400 Mann im Ganzen im Norden zur Verfügung und mobil gemacht, Telegramm vom 11. Januar 1904, Seite 2

  • „Bezirk Swakopmund und benachbarter Distrikt von Militärbehörde in Kriegszustand erklärt ...“, Telegramm vom 13. Januar 1904

  • „Sämtliche Farmer in Umgegend Windhuk durch Hereros geplündert ...“, Telegramm vom 14. Januar 1904

  • „... den Rebellen ... eine scharfe Züchtigung angedeihen lassen ..., Bericht der Deutschen Botschaft in London vom 26. Januar 1904 an den Reichskanzler

  • „… eine Änderung der bisherigen Eingeborenen-Politik zu Gunsten unserer eigenen Rasse ..., Flugblatt des Deutschen Kolonial-Bundes vom 14. Januar 1904

  • „Schnelle Hilfe ist dringend geboten. Auch die kleinste Gabe ist willkommen!“, Sammelbogen aus dem Februar 1904

  • „... zum Besten der deutschen Ansiedler und Truppen in Südwestafrika ..., Programm des Konzerts des vereinigten Musikkorps des Standortes Ingolstadt

  • „Nach Allerhöchster Kabinettsordre geht die Leitung ... auf Generalstab über ..., Telegramm an den Kommandanten des Kanonenbootes Habicht

  • Der Feldzug gegen die Hereros

  • Stabsbesprechung im Feldlager

  • Der Herero-Krieg als Lehrstück

  • Die Gegner im Felde

  • „Gänzlich wasserloses Gebiet, Lageskizze aus der Deutschen Kolonialzeitung Nr. 39 vom 29. September 1904

  • „Ich der große General der Deutschen Soldaten ..., Abschrift, Seite 1

  • „Ich der große General der Deutschen Soldaten..., Abschrift, Seite 2

  • Telegramm von Trothas vom 10. März 1905 über die Gesamtzahl der gefangenen Herero und der im Lager Gestorbenen

  • „... dass der Krieg jetzt aufhören soll ..., Aufruf Friedrich von Lindequist vom 1. Dezember 1905, Seite 1

  • „So kommt denn schnell Hereros, ehe es zu spät ist!, Aufruf Friedrich von Lindequist vom 1. Dezember 1905, Seite 2

  • „Das Strafgericht hatte sein Ende gefunden.“, Generalstab

Hintergrundinformationen

Der Aufstand der Herero im Jahre 1904 war nicht die erste Auseinandersetzung, die das Deutsche Reich mit den Bewohnern seiner kolonialen Schutzgebiete in Afrika und im westlichen Pazifik zu führen hatte. Von den anderen kolonialen Kriegen des Deutschen Reiches unterscheidet sich die Niederschlagung des Herero-Aufstands jedoch durch die unerbittliche Härte des militärischen Vorgehens, das eine völlige Vernichtung des Stammes der Herero wissentlich in Kauf nahm.

Von den ca. 80.000 Herero überlebten nur wenig mehr als 15.000 den Völkermord während des Krieges und in den Konzentrationslagern. Nach ihrer Entlassung aus der Gefangenschaft wurden die Herero einem totalitären Regime unterworfen, das dem Einzelnen die persönliche Freiheit und dem Stamm der Herero seine traditionelle Lebensweise nahm.

Weitere Dokumente aus den Beständen des Bundesarchivs

Abschrift von Brief des Missionars Elger, 24.11.1904 (PDF, 1.73 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Der Brief gehört zum schriftlichen Nachlass von Karl Heinrich Berner. Er war Vertrauensmann zwischen der Reichsregierung und deutschen evangelischen Missionen in den deutschen Kolonien. Er thematisiert die wirklichen Ursachen des Aufstands aus Sicht der Missionare.
Quelle: BArch, N2018/13, fol. 62-64

„Schutz- und Freundschaftsvertrag“ zwischen Kolonialisten und den Herero von 1885 (PDF, 3.44 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Reichskommissar Heinrich Göring, Vater des späteren Nationalsozialisten Herrmann Göring, und der Missionar Karl Büttner führten u. a. die Verhandlungen mit dem Hererohäuptling Katzamuaha Maharero. Die Deutschen betrachteten ihn als Hauptvertreter der an sich heterogenen Gruppe von Hereros. Das Bundesarchiv besitzt das Dokument als verfilmtes Schriftgut. Die Originalakte befindet sich im Nationalarchiv von Namibia. Eine Transkription liegt dem Dokument bei.
Quelle: BArch, R 151/2380, fol. 11-12