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Die Schwarz-Weiß-Aufnahme des Fotografen Carl Hohl zeigt einen schmalen Wasserlauf. Mehrere Personen stehen am bewaldeten Ufer und sehen dabei zu, wie ein Mann an einem Kahn hantiert. Ein weiterer Mann sitzt in dem Boot.

Bootsfahrer auf einem afrikanischen Fluss vor Mangroven, Quelle: BArch, Bild 163-179 / Hohl, Carl

Flaggenwechsel über Neukamerun - Das Marokko-Kongo-Abkommen

Am 4. November 1911 wurde das „Deutsch-französische Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika“ unterzeichnet, mit dem das Deutsche Reich letztmals umfangreichen Kolonialbesitz erwarb.

  • Deutsch-französisches Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4. November 1911

  • Kamerun nach den Gebietserwerbungen von 1911

  • Protokoll Nr. 1 der deutsch-französischen Grenzkommission vom 2. Dezember 1912

  • Blick auf die Telefonlinie Duala – Buea, Kamerun, 1903

  • Bericht der Grenzexpedition an das Reichs-Kolonialamt vom 25. Februar 1913

  • Frau, Cassada schälend, 1913

  • Südkamerun-Grenzexpedition, 1912-1913

  • Tagebuch der Dienstreise von Staatssekretär Wilhelm Solf nach Neukamerun com 8. September 1913

  • Übernahme von Lere – Telegramm aus Buea, Kamerun, November 1912

  • Übernahme von Lere – Immediatbericht an Kaiser Wilhelm II vom 9. November 1912

  • Übergabeprotokoll für den Posten Bozoum, Zentralafrika, vom 1. April 1913

  • Bericht über die Flaggenhissung in Ekododo am Temboni am 1./2. Oktober 1912

  • Bericht über die Gesundheitsverhältnisse der Station Oyem vom 17. Oktober 1912

  • Bericht über die Station Ngara-Binsam vom 6. November 1912

  • Errichtung von Verwaltungsbezirken in Neukamerun, 6. März 1913

  • Baumkuriositäten

  • Mangroven mit Boot

  • „Malongo vom Kongo und seine kleine Frau“, 1912

  • Frauen aus Mbolensork (Span. Ecke) mit Helmfrisur und Haarschmuck

  • Mwengemebare, geschlossenes Dorf, Mitte: Verbotszeichen aus der Raphiapalme

Am 4. November 1911 wurden in Berlin zwei deutsch-französische Verträge unterzeichnet: Im „Deutsch-französischen Abkommen betreffend Marokko“ überließ Deutschland an Frankreich das Protektorat über Marokko; gleichzeitig übergab Frankreich mit dem „Deutsch-französischen Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika“ Teile von Französisch-Äquatorial-Afrika, das nun so genannte „Neukamerun“, an Deutschland.

Das Deutsche Reich verfolgte mit dieser Gebietserwerbung das Ziel eines Zugangs zum Kongobecken und sah große wirtschaftliche Möglichkeiten (z. B. bei der Ausbeutung von natürlichen Gummivorkommen). Kritiker merkten jedoch an, dass das bisher gänzlich unerschlossene Gebiet hohe Investitionen erfordere.

„Neukamerun“ gehört heute zu vier Staaten, nämlich zu Gabun, der Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik sowie dem Tschad. Es umfasste ca. 280.000 qkm und war damit etwa so groß wie die Bundesrepublik Deutschland bis 1990. Im Jahr 1911 schloss das Gebiet südlich und östlich an die seit 1884 bestehende deutsche Kolonie Kamerun an.

Bei Abschluss des „Kongo-Abkommens“ in Berlin wurden „am grünen Tisch“ gerade Grenzlinien auf der Karte eingezeichnet. Die genaue Geographie des Gebietes war noch weithin unbekannt.

Eine deutsch-französische Grenzexpedition wurde nach Zentralafrika entsandt, um die Grenze vor Ort zu erforschen und zu definieren. Die tatsächliche Übergabe der Gebiete erfolgte in vier Etappen, am 1. Oktober 1912, am 1. Februar 1913, am 1. April 1913 und am 1. Juni 1913.

Die Vermessungsarbeiten waren im Herbst 1913 abgeschlossen. Auf der im März/April 1914 stattfindenden Brüsseler Konferenz wurde weitgehende Einigung über den Grenzverlauf von Neukamerun erzielt.

Wenige Monate später begann der 1. Weltkrieg und läutete das Ende der deutschen Kolonialzeit ein. Kamerun wurde durch britische und französische Truppen besetzt. Neukamerun ging an Frankreich (Französisch Äquatorialafrika) zurück; „Altkamerun“ wurde zu 5/6 französisches Mandatsgebiet, zu 1/6 britisches und verwaltungsmäßig an Nigeria angeschlossen. Der französische Teil von „Altkamerun“ wurde 1960 unabhängig und 1961 mit einem Teil des britischen Kameruns vereinigt.