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mit Schreibmaschine ausgefülltes Haftbefehl-Formular auf rotem Papier mit behördlichen Stempeln sowie handschriftlichen Ergänzungen und Streichungen

Haftbefehl gegen Otto Wels, Quelle: BArch, R 3017/35981, fol. 36

Otto Wels: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“

Das Bundesarchiv verfügt über zahlreiche Archivalien, die das Leben und politische Wirken von Otto Wels dokumentieren.

  • November-Revolution in Berlin. – Sitzung der Soldatenräte im Reichstagssitzungssaal. – Otto Wels als Redner, 21. November 1918

  • Hamburg. – Gründung der Sozialistischen Arbeiter-Internationale, Mai 1923

  • Porträt von Otto Wels, 1928

  • Strafanzeige des Journalisten Alfred Walter Kames gegen Otto Wels, Februar 1932

  • Adolf Hitler spricht im Reichstag zum Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933

  • Schreiben des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Dresden an den Oberreichsanwalt beim Reichsgericht, 24. November 1933

  • Rundschreiben von Otto Wels als SPD-Parteivorstand vom 3. Juni 1933

  • Haftbefehl des Amtsgerichts Berlin gegen Otto Wels, 11. Januar 1934

  • Vorläufige Einstellung des Hochverratsverfahrens gegen Wels und weitere sozialdemokratische Emigranten. – Vermerk vom 31. Januar 1935

  • Beisetzung von Otto Wels in Paris am 20. September 1939. – Vermerk vom 19. Oktober 1939

Als letzte freie Rede vor dem Reichstag gelten die mutigen Worte, die der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Otto Wels, am 23. März 1933 an das bereits von Kommunisten „gesäuberte“ und vom Terror der Nationalsozialisten eingeschüchterte Restplenum des Reichstags richtete.

Abgeordneter des Reichstags war der am 15. September 1873 in Berlin geborene Wels bereits seit 1912, seit 1919 Parteivorsitzender der SPD. Sein Versuch, die Weimarer Reichsverfassung, an deren Entwurf er 1919-1920 als Mitglied der Weimarer Nationalversammlung mitgearbeitet hatte, zu retten, misslang.

Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, besser bekannt als das „Ermächtigungsgesetz“, trat in Kraft, und der NS-Terror in Deutschland nahm seinen weiteren Lauf. Das Gesetz, das die Gewaltenteilung aufhob und der Reichsregierung umfassende Handlungsvollmacht verlieh, wurde 1937 und 1939 durch den Reichstag, 1943 durch einen Erlass Adolf Hitlers verlängert.

In ihren Beratungen über die innenpolitische Situation und die Lage der Partei am 14. März 1933 hatte die SPD bereits eine düstere Bilanz ziehen müssen: Viele Sozialdemokraten waren in Haft; Gewerkschaftshäuser und Parteibüros geschlossen. Wels appellierte an seine Genossen: „Wir sollten uns aber nicht für tot erklären, ehe wir tot sind.“

Als am 22. Juni 1933 das Verbot der SPD als „volks- und staatsfeindliche Organisation“ erfolgte, hatte Wels Berlin bereits verlassen. Über das Saargebiet emigrierte er nach Prag, um von dort aus die Partei zu führen, die fortan in der Illegalität wirken musste. Nach dem Münchner Abkommen wich der Vorstand der Exil-SPD, der Sopade, nach Paris aus. Dort starb Wels am 16. September 1939.

Das Bundesarchiv verfügt über zahlreiche Archivalien, die das Leben und politische Wirken von Otto Wels dokumentieren: vom Porträtfoto über Prozessakten bis hin zu Gestapo- und SD-Berichten über seine Beisetzung in Paris. Lesen Sie hierzu den Rechercheleitfaden zu Otto Wels.

Lesen Sie den Rechercheleitfaden zum Archivgut rund um die Verabschiedung des „Ermächtigungsgesetzes“ und seine Nachwirkungen.

Archivgut des Bundes beleuchtet umfassend die Verfolgung der deutschen Sozialdemokratie. Beachten Sie hierzu den Rechercheleitfaden „Archivalien zur Verfolgung von Sozialdemokraten im Nationalsozialismus“.

Sabine Dumschat