Teilnahme der DDR an der ersten UN-Weltfrauenkonferenz
In ihrer Resolution 3010 vom 18. Dezember 1972 erklärte die XXVII. UNO-Vollversammlung das Jahr 1975 zum Internationalen Jahr der Frau und lud mit ihrem Beschluss vom 10. Dezember 1974 alle Staaten zur Teilnahme an einer Konferenz ein – zur „Weltkonferenz des Internationalen Jahres der Frau“, die vom 19. Juni bis 2. Juli 1975 in Mexiko stattfinden sollte.
Generalsekretärin für das Internationale Jahr der Frau wurde die Finnin Helvi Sipilä, Stellvertreterin des Generalsekretärs der UNO für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten.
Der Ministerrat der DDR beschloss am 15. Mai 1975 die Teilnahme der DDR an der UNO-Konferenz. Der Beschluss dokumentierte die grundsätzliche Aufgabenstellung der Konferenz für die DDR-Delegation: „Die Konferenz ist zu nutzen, um am Beispiel der gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR die Vorzüge des real existierenden Sozialismus darzustellen.“ Zudem formulierte er klare Richtlinien zur Positionierung der Delegation in politischen Fragen, die unabdingbare enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Sowjetunion sowie Verhaltensregeln bei „möglichen Verleumdungsversuchen der Bundesrepublik gegenüber der DDR“.
Leiterin der Delegation wurde Frau Prof. Dr. Johanna Töpfer, Stellvertretende Vorsitzende des Bundesvorstandes des FDGB.
Im Vorfeld der Verabschiedung der Abschlussberichte und Schlussdokumente des Weltkongresses erhielt das Präsidium intern Hinweise und Statements der internationalen Delegationen, die vermutlich vom Dolmetscherdienst an Ilse Thiele, Vorsitzende des Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD), als interne Information weitergereicht wurden. Den Hinweisen ist zu entnehmen, welche unterschiedlichen Standpunkte die Länder zu einzelnen Sachverhalten vertraten und sie letztlich in den Schlussdokumenten festgeschrieben haben wollten.
Der Weltkongress verabschiedete am 24. Oktober 1975 eine gemeinsame Erklärung der teilnehmenden Delegationen. Inhaltliche Schwerpunkte waren die juristische Gleichstellung der Geschlechter einschließlich politischer Teilhabe, Fragen des Wahlrechts sowie der Zugang zu geschlechterunabhängiger Bildung.