Die Arbeit in den Gaskammern musste von einem speziellen Arbeitskommando, dem sogenannten Sonderkommando, verrichtet werden. Es bestand aus jüdischen Häftlingen. Sie waren gezwungen, die Leichen aus den Gaskammern zu entfernen, sie nach Wertsachen zu durchsuchen, Goldzähne herauszureißen oder Haare abzuschneiden - und die Toten anschließend in den angrenzenden Krematorien zu verbrennen. Im September 1944 erreichte eine Filmrolle mit vier Bildern aus dem Lager polnische Widerstandskämpfer. Mitglieder des Sonderkommandos hatten auf dem eingeschmuggelten Film die Verbrennung von Leichen sowie eine Gruppe entkleideter Frauen auf dem Weg in eine Gaskammer dokumentiert. Einen Monat später, am 7. Oktober 1944, revoltierten Mitglieder des Sonderkommandos. Mit Hilfe von Schießpulver, das aus einer Munitionsfabrik in Auschwitz in das Lager geschmuggelt worden war, gelang es den Aufständischen, ein Krematorium teilweise zu zerstören. Die SS schlug den Aufstand nieder, 451 Häftlinge wurden als Strafe für den Aufstand direkt hingerichtet.
Den Kern des Lagerpersonals bildeten die SS-Totenkopfverbände. Sie waren, unterteilt in verschiedene Abteilungen, zuständig für die Bewachung der Gefangenen, Verwaltungsaufgaben, die Koordinierung von Arbeitseinsätzen oder Vernichtungsaktionen. Die Angehörigen der Wachmannschaften waren für die äußere Sicherung des Lagergeländes und die Bewachung der KZ-Häftlinge verantwortlich, schikanierten, misshandelten und ermordeten Häftlinge.
Die Nachkriegszeit
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen die Alliierten mit der juristischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher von 1945 bis 1946 wurden 19 führende Nationalsozialisten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, zwölf davon zum Tode. In der Folge kam es auch zu einer Reihe von Prozessen, die sich spezifisch mit den in Auschwitz begangenen Gräueltaten befassten. Dazu zählt der Krakauer Auschwitzprozess im November und Dezember 1947 gegen vierzig Angeklagte. Bereits Monate zuvor, im März 1947, war es in Warschau zum Prozess gegen den Lagerkommandanten Rudolf Höß gekommen, der mit seiner Verurteilung zum Tode endete.
In der Bundesrepublik Deutschland stellten die Frankfurter Auschwitzprozesse von 1963 bis 1965 einen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen dar. Die Ermittlungen führten zu zahlreichen Anklagen. Die Prozesse in Frankfurt bedeuteten zugleich einen Paradigmenwechsel in der bundesrepublikanischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen. Sie beleuchteten auch die Rolle des KZ-Personals auf den niedrigeren Hierarchieebenen, zeigten das Ausmaß der Verbrechen und trugen zu einem wachsenden gesellschaftlichen Bewusstsein für den Holocaust bei. Sie stellten damit einen wichtigen Beitrag innerhalb einer Debatte dar, in der immer wieder revisionistische Rufe nach einem Schlussstrich laut wurden. Verantwortlich für die Ermittlungen war die 1958 geschaffene Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg. Deren umfangreichen Aktenbestand zu nahezu allen in der Bundesrepublik seit 1958 geführten NS-Gerichtsprozessen befinden sich in der Außenstelle der Abteilung B des Bundesarchivs in Ludwigsburg. Dort werden die Unterlagen verwahrt und für die justizgeschichtliche Forschung und die Erforschung der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik bereitgestellt.
Der Begriff „Holocaust“ als Bezeichnung für den von den Nationalsozialisten verübten Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden hingegen etablierte sich in Westdeutschland erst Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre. Im Januar 1979 strahlten die Dritten Fernsehprogramme der ARD die vierteilige US-amerikanische Fernsehserie „Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiss“ aus, die das Schicksal einer fiktiven jüdischen Familie aus Berlin erzählte. Millionen Menschen in der Bundesrepublik verfolgten die Ausstrahlung, die Serie wurden zu einem Medienereignis und führte zu großen gesellschaftlichen Diskussionen über die nationalsozialistischen Verbrechen – auch in den eigenen Familien. Trotz intensiv geführter Debatten, insbesondere ab den späten 1970er Jahren, verlief die juristische wie gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit schleppend. Etliche Täter sahen sich gar nicht erst mit Anklagen konfrontiert, viele derer, die angeklagt wurden, wurden nicht verurteilt. Für zahlreiche Täter hatten die begangenen Verbrechen somit kaum bis keine Konsequenzen in ihrem Alltag. Sie konnten ihren beruflichen Werdegang fortsetzen und mussten sich nicht für die Taten verantworten.