
Werbeplakat für den DEFA-Film "Das Lied der Matrosen", 1958, Quelle: BArch, Bild 183-59797-0001
Kulturelle Auseinandersetzung mit dem Ersten Weltkrieg in der DDR

In der Abteilung DDR des Bundesarchivs ist ein Großteil des Schriftguts der DEFA-Studios überliefert. Unterlagen zu einzelnen Produktionen sind in den Beständen DR 116 – DEFA Studio für Trickfilme, DR 118 – DEFA Studio für Dokumentarfilme und DR 117 – DEFA Studio für Spielfilme zu finden. Zu letzterem findet sich zu vielen DEFA-Spielfilmtiteln nahezu der gesamte Produktionsprozess von den Literarischen Vorstufen bis zur Abnahme der Produktion.
Für sämtliche zur öffentlichen Vorführung in der DDR gedachten Filme galt eine Zulassungspflicht durch das Staatliche Komitee für Filmwesen, ab 1954 durch das Ministerium für Kultur.
Der Antrag auf Zulassung, der vom Direktor bzw. Leiter des Produktionsstudios gestellt werden musste, sollte folgendes enthalten:
- die technischen Daten des Films
- das kulturpolitische Anliegen
- eine kurze Inhaltsangabe
- eine politisch-ideologische und künstlerische Wertung
- den Vorschlag für das festzulegende Jugendprädikat.
Das Zulassungsverfahren selbst gliederte sich in die Vorführung des Films und die sich anschließende Beratung und Entscheidung über die staatliche Zulassung.
Die Entscheidung wurde in einem Protokoll zusammengefasst und in Kopie an die jeweils zuständigen Stellen (Progreß-Filmverleih, DEFA-Außenhandel, Staatliches Filmarchiv der DDR, etc.) weitergeleitet.
Die Zulassungsdauer konnte jeweils verlängert werden.

Vor der Durchführung des Zulassungsverfahrens sollten auch die Leiter der kulturpolitischen Abteilungen der HV Film sowie der Direktor des Progress-Filmverleihs und der Direktor des DEFA-Außenhandels kurze schriftliche Stellungnahmen der ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich betreffenden Fragen abgeben. Als Beispiel hier die Stellungnahme des Leiters der Abt. Filmproduktion Dr. Jarow zu dem DEFA-Spielfilm „Abschied“:
Obwohl der Film “Abschied”, der auf dem gleichnamigen Roman von Johannes R. Becher basiert, noch das Prädikat „Besonders wertvoll“ erhielt, wurde er schon bald aufgrund seiner filmischen Stilmittel kritisiert und nach kurzer Zeit wieder aus den Kinovorführungen genommen. Er sollte später nur noch gelegentlich in Einzelvorführungen mit Diskussionsrunden aufgeführt werden.
1985 wurde die Zulassung schließlich komplett aufgehoben, Kopien sollten vernichtet bzw. an das SFA abgegeben werden.
Eine Rolle spielte hierbei sicherlich auch die Ausbürgerung des Schauspielers Jürgen Heinrich 1985. Bereits 1977 war der Schauspieler Manfred Krug in die Bundesrepublik übergesiedelt.

Weitere Unterlagen zum Thema “Erster Weltkrieg”
Die Erinnerung an den Ersten Weltkrieg wurde in belletristischen und wissenschaftlichen Arbeiten wachgehalten. Im Bestand DR 1 – Ministerium für Kultur sind Druckgenehmigungen zu allen wichtigen Publikationen in der DDR enthalten.
Für die Vermittlung eines marxistischen Geschichtsbildes wurden Unterrichtshilfen erstellt. Sie sind vielfältig im Bestand DR 200 Volk und Wissen Verlag enthalten.
Während namhafte Künstler, die Werke in Erinnerung an die Kriegsgräuel geschaffen hatten, z.B. durch die Herausgabe von Sonderpostwertzeichen geehrt wurden (DM 3 Ministerium für Post- und Fernmeldewesen), versuchte man gleichzeitig alle „Kriegerdenkmäler“ in Erinnerung an die Gefallenen des I. Weltkrieges aus den Ortschaften zu entfernen (DO 1 Ministerium des Innern).
Der als dringend deklarierte Antrag auf Genehmigung des Werks "Es begann in Sarajevo" wurde vom Verlag am 29.4.1964 gestellt. Ihm waren neben der recht knappen Stellungnahme des Verlages die Abschriften der Gutachten der Historiker Dr. Gerhard Engel und Dr. Joachim Petzold vom 20. und 21. April 1964 beigefügt. Der gesamte Vorgang war schon am 5. Mai des Jahres abgeschlossen.
Der Antrag auf Genehmigung des Werks “Von Sarajevo bis Versailles” wurde vom Verlag mit zwei zuvor abgegebenen Außengutachten und einer eigenen Stellungnahme im Mai 1973 eingereicht.
Die Publikation sollte einen breiten historisch interessierten Leserkreis erreichen.
Grundlage bildete das vom gleichen Autorenkollektiv veröffentlichte dreibändige Werk „Deutschland im ersten Weltkrieg“. Der Genehmigungsvorgang war am 30.10.1973 abgeschlossen.
Die Darstellung des Ersten Weltkriegs umfasste in diesem Lehrbuch 28 illustrierte Seiten.
Neben der Darstellung der Ursachen und des militärischen Verlaufs des Krieges aus DDR-Sicht wurde ausführlich auf das Anwachsen der Antikriegsbewegung in Deutschland eingegangen. Hervorgehoben wurde die Entstehung der Spartakusgruppe.
Die Stoffeinheit 9 „Der erste Weltkrieg“ war auf eine Dauer von 6 Unterrichtsstunden konzipiert. Neben einem allgemeinen Überblick über den gesamten Komplex mit der Darstellung von Erkenntnis-, Fähigkeits- und Erziehungsaspekten für jeden einzelnen Schwerpunkt wurde außerdem für jede Unterrichtsstunde gesondert eine Hauptgliederung und Zielstellung vorgegeben.
Unterrichtsmittel wie Lichtbildreihen und Filme „Herz der Welt” (Westdeutschland) und „Solange Leben in mir ist" (DEFA) wurden empfohlen.
Ein Verzeichnis von gesellschaftswissenschaftlichen und belletristischen Werken zum Thema wurde den Lehrern ebenfalls zur Verfügung gestellt. Aufgezählt waren u.a. Henri Barbusse: Das Feuer; Willi Bredel: Der Vater; Erich-Maria Remarque: Im Westen nichts Neues; Ludwig Renn: Krieg und Nachkrieg.
Vorgeschlagen wurde außerdem die Koordinierung des Stoffes mit anderen Unterrichtsfächern. Zum Beispiel sollte eine Aufgabe für den Deutschunterricht in der Bildbeschreibung der Karikatur Heinrich Zilles „Das eiserne Kreuz“ bestehen. Im Mathematikunterricht sollte die Prozentrechnung für die Ermittlung des Lebensmittelverbrauchs einer Familie im Krieg angewandt werden.


Der Kulturbund der DDR, Abt. Philatelie, schlug anlässlich des 100. Geburtstages von Ernst Barlach die Herausgabe einer Gedenkserie von Postwertzeichen mit Abbildungen einer Auswahl seiner Werke vor. Eines der vorgeschlagenen Motive war der „Schwebende Engel“ im Dom zu Güstrow. Diese Skulptur wurde vom Künstler 1927 als Mahnmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges geschaffen und im Güstrower Dom installiert. 1937 als „Entartete Kunst“ von den Nationalsozialisten aus dem Dom entfernt und vernichtet, wurde eine Kopie am 8. März 1953 wieder im Dom aufgestellt. Verbunden mit der Herausgabe dieser Briefmarke sollte ein Zuschlag von 5 Pfennigen für den Aufbau der Barlach-Gedenkstätte in Güstrow und für die Ausgestaltung der Feierlichkeiten erhoben werden. Der Vorschlag wurde in dieser Weise nicht realisiert.
Es wurde eine Serie mit zwei weiteren bekannten Künstlern, Zeitgenossen von Ernst Barlach, aufgelegt. Dazu gehörte Käthe Kollwitz, die u.a. mit ihren Zyklen „Krieg“, „Tod“, „Kinderhunger“ und der Skulptur „Mutter mit totem Sohn“ einprägsame Kunstwerke gegen den Krieg schuf. Eine Kopie der Skulptur wurde 1993 in der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in der Neuen Wache in Berlin aufgestellt.
Die Kontrollratsdirektive Nr. 30 der Alliierten Mächte zur Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalistischen Charakters vom 13. Mai 1946 führte in vielen Städten der SBZ zur Überprüfung vorhandener Denkmäler auf ihren Aussagegehalt.
Ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen wurden „Gegenstände von wesentlichem Nutzen für die Allgemeinheit oder von großem architektonischem Wert" (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Nr. 7, S. 154).
Vorschläge zur Entfernung bzw. Veränderung von Denkmälern (Entfernung von Gedenktafeln mit militaristischen oder nazistischen Emblemen, Inschriften etc.) in der SBZ durften nur mit Genehmigung der SMAD bzw. ab August 1949 der Deutschen Verwaltung des Innern realisiert werden.
Neben der Beseitigung von Kriegerdenkmälern aus der Zeit der Befreiungskriege 1812/13 und des deutsch-französischen Krieges 1870/71 wurde die Beseitigung von Denkmälern für die Gefallenen aus dem Ersten Weltkrieg gefordert.