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Ein langer Gang, der links und rechts gesäumt ist von Tafeln, auf denen die Grundrechte stehen. Am Ende des Gangs steht ein Modell von der Frankfurter Paulskirche.

„Grundrechtegang“ in der Dauerausstellung in Rastatt, Quelle: Hansen

F – Die Grundrechte

Am 27. Dezember 1848 verabschiedeten die Abgeordneten der Nationalversammlung die „Grundrechte des Deutschen Volkes“. Einen Tag später traten sie – als Gesetz verkündet – in Kraft. Sie sollten das rechtsstaatliche und freiheitliche Fundament eines neuen deutschen Nationalstaates bilden.

Die von den Abgeordneten der Paulskirche formulierten „Grundrechte des deutschen Volkes“ wurden zum Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz von 1949.