Anhand von Geschäftsverteilungsplänen, Organigrammen (Organisationsplänen), Aktenplänen und anderen Organisationsunterlagen lassen sich die innere Organisation, die Zuständigkeiten sowie die Aktenordnung einer öffentlichen Stelle verstehen.
Das Bundesarchiv sammelt solche Unterlagen, um seine in § 3 Bundesarchivgesetz festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Sie sind einerseits wichtig, wenn das Bundesarchiv prüft, ob anzubietenden Unterlagen ein bleibender Wert zukommt. Zum anderen helfen sie Archivbenutzerinnen und -benutzern bei der Auswertung von Archivmaterial.
Bitte übersenden Sie uns daher Ihre Organisationsunterlagen! Nehmen Sie hierzu Kontakt mit den verantwortlichen Referaten im Bundesarchiv auf:
- Referat B 3 für zivile anbietungspflichtige Stellen
- Referat MA 1 für Stellen im Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung und Bundeswehr