Allgemeine Informationen
PersonalaktenPersonalaktenDie Personalakten hauptamtlicher Mitarbeiter wurden in den zuständigen Kaderabteilungen bzw. in der... der Bundesverwaltung müssen gemäß § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz dem Bundesarchiv zur Übernahme angeboten werden.
Für Personalakten der zivilen ministeriellen und nichtministeriellen Bundesverwaltung ist das Referat B 1 im Bundesarchiv Koblenz, für Personalakten/Verfahrensunterlagen militärischer Stellen der Bundesrepublik das Referat MA 1 in Freiburg zuständig.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie den nachfolgend aufgeführten Dokumenten.