Individuelle Beratung
Das Bundesarchiv unterstützt Sie bei allen Fragen und Vorhaben zur Aktenführung, zur Schriftgut-/Informationsverwaltung und zum Geschäftsgang. Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns.
Zivile anbietungspflichtige Stellen
Die Behördenberatung erreichen Sie unter:
Stellen im Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung und Bundeswehr
Das Referat MA 1 erreichen Sie unter:
Referat MA 1 (Stellen des BMVg und Bundeswehr)
Telefon: 030 18665-8958
E-Mail: ma1@bundesarchiv.de
Schulungen
Unsere regelmäßig stattfindenden Schulungen stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung offen. Informationen zu den einzelnen Themenschwerpunkten und Termine finden Sie in den nachfolgenden Beschreibungen.
Für Verfassungsorgane, oberste Bundesbehörden und Bundesgerichte kommen Schulungen hinzu, deren Inhalte zuvor individuell vereinbart werden können.
Handreichungen
Für einen ersten Einstieg in das jeweilige Thema erstellt das Bundesarchiv Handreichungen. Im Folgenden finden Sie unsere Materialien zum Download.
Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie Hinweise zu rechtlichen Regelungen und der Abgabe von Unterlagen an das Bundesarchiv.
Grundlagen der Schriftgutverwaltung/Aktenführung
Schriftgutverwaltung meint den geordneten Umgang mit den Unterlagen, die in einer Behörde im Rahmen der Bewältigung ihrer Aufgaben anfallen. Finden Sie hier grundlegende Themen, die dabei unterstützen, dass alle für das Verwaltungshandeln wesentlichen Informationen dokumentiert und bei Bedarf schnell wiedergefunden werden.
Scanverfahren in der elektronischen Aktenführung
Mit Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes (EGovG) sind alle Bundesbehörden angehalten, ihre Akten in elektronischer Form zu führen. Dennoch gehen noch viele papierbasierte Unterlagen als Eingänge bei den Behörden ein. Um sie in die elektronische Form zu überführen, müssen sie gescannt werden. Dabei stellen sich einige Fragen: Welche Scanverfahren gibt es grundsätzlich? Wie können Papiereingänge rechtssicher gescannt werden?
Aktenpläne
Ein Aktenplan ist eine hierarchisch aufgebaute Stoffgliederung, entwickelt aus den Aufgaben einer Behörde. Er dient der Ordnung und strukturierten Ablage von Unterlagen. Was ist bei der Aufstellung oder Überarbeitung eines Aktenplans zu beachten?
Aufbewahrungsfristen und Transferfristen
Der Zeitraum, in dem Vorgänge/Akten nach ihrem Abschluss noch aufbewahrt werden, wird als Aufbewahrungsfrist bezeichnet. Welche Kriterien für das Festsetzen von Aufbewahrungsfristen gibt es? Was ist eine Transferfrist?
Geschäftsgang
Der Geschäftsgang ist ein zuvor bestimmter und gerichteter Verlauf, der Arbeitsprozesse steuert. Er erfolgt anhand der sogenannten Geschäftsgangvermerke (Verfügungen und Vermerke) und beinhaltet mindestens einen oder eine Reihe von verschriftlichten Handlungsaufträgen und deren Erledigung.
Einführung E-Akte: Schulungen erstellen – Lerninhalte und Vorlagen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Arbeit mit der E-Akte Bund. Die Materialien fassen wesentliche Kriterien strukturiert zusammen und helfen dabei, eigene Schulungen zu erstellen.
Einführung E-Akte
Zur Unterstützung bei der Einführung der E-Akte Bund stehen nachfolgende Informationen bereit. Zu Informationen zum Digitalen Zwischenarchiv des Bundes (DZAB) gelangen Sie hier.
Analoge Bestandserhaltung
Für die Lagerung von Papierakten gilt es einige grundlegende Aspekte zu beachten.