1.18.6 (ma12p): 6. Außerhalb der Tagesordnung: Aufhebung der Bannmeile für eine Feier am 29. Juni.

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6. Außerhalb der Tagesordnung: Aufhebung der Bannmeile für eine Feier am 29. Juni.

Staatssekretär Zweigert trug vor, daß der Arbeitsausschuß der deutschen Verbände an den Reichsminister des Innern herangetreten sei mit der Bitte,[732] für den 29. Juni d. J. den Platz vor dem Reichstag zu einer Kundgebung über die Kriegsschuldlüge freizugeben.

Nach längerer Debatte wurde mit Rücksicht darauf, daß eine Stellungnahme des Preußischen Innenministers noch nicht vorliegt und nicht vor morgen zu erwarten ist, beschlossen, die Angelegenheit auf morgen zurückzustellen10.

10

S. Dok. Nr. 233, P. 2.

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