1.23.1 (ma12p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Reichsarbeitsministers.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Reichsarbeitsministers.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß Albert Thomas sich bei der internationalen Tagung in Genf außerordentlich scharf über die Nichteinhaltung des Achtstundentages geäußert habe1. Es sei notwendig, in irgendeiner Weise hierauf zu antworten.

1

Der Direktor des Internationalen Arbeitsamts, Thomas, hatte in seiner Rede vom 26. 6. auf der Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf u. a. ausgeführt: In fast allen Industriestaaten habe sich der Achtstundentag im Prinzip durchgesetzt. Durch den Erlaß der Arbeitszeit-VO vom 21.12.23 in Deutschland, die die Überschreitung des Achtstundentages erlaube, sei jedoch eine neue Lage entstanden. In zahlreichen dt. Industrien sei die Arbeitszeit verlängert worden, in der Metallindustrie habe man das „barbarische“ Zweischichtensystem mit zwölfstündiger Arbeitszeit wiedereingeführt. Das habe in den Nachbarstaaten Deutschlands große Beunruhigung ausgelöst. Deutschland habe durch seinen Regierungsvertreter erklärt, daß es ohne Mehrarbeit die ihm auferlegten Reparationsverpflichtungen nicht erfüllen könne. Das Sachverständigen-Gutachten gehe jedoch bei der Festsetzung der dt. Reparationsleistungen von der Beibehaltung des Achtstundentages aus. Durch internationale Vereinbarung müsse eine Garantie dafür geschaffen werden, daß Deutschland das Gutachten auch im Hinblick auf die Arbeitszeit einhalte. Als Kontrollorgan käme die Repko in Betracht. Die wirksamste Methode, den Achtstundentag zu sichern, sei jedoch die gemeinschaftliche Ratifikation des Washingtoner Übereinkommens über die Arbeitszeit (vom Nov. 1919) durch die großen Industriestaaten einschließlich Deutschland (in der Anlage zu einer Kabinettsvorlage des RArbM vom 18. 7. betr. Arbeitszeitdebatte in Genf, R 43 I /2073 , Bl. 208-214, hier: Bl. 213).

[749] Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte es für wünschenswert, wenn in der Antwort auch besonders darauf hingewiesen werde, daß die Darlegungen Thomas’ von einer ganz verkehrten Auffassung des Sachverständigen-Gutachtens ausgingen. Im übrigen erklärte er es für wünschenswert, wenn in halbamtlicher Form eine Erklärung erfolge.

Das Kabinett war hiermit einverstanden2.

2

In einer halbamtlichen Mitteilung, die von der Presse verbreitet wird, heißt es, daß die Ausführungen von Thomas (Anm. 1) eine „durchaus falsche Auslegung des Sachverständigen-Gutachtens enthalten“. Das Gutachten sei mehr als drei Monate nach der Arbeitszeit-VO ergangen und erwähne den Achtstundentag überhaupt nicht. Deutschland werde sich entschieden dagegen wehren, daß ihm unter Verletzung seiner Souveränität internationale Bindungen in bezug auf die Arbeitszeitregelung auferlegt werden (DAZ Nr. 300 vom 28. 6.).

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