Text
Nr. 369
Der Reichsbankpräsident an den Reichskanzler. 5. Dezember 19291
R 43 I/299, Bl. 21-33, hier: Bl. 21-33
[Betrifft: Memorandum zum Young-Plan.]
Sehr geehrter Herr Reichskanzler!
In den Besprechungen der letzten Tage hatte ich mir bereits erlaubt, Ihnen und den 4 Herren Reparationsministern mitzuteilen, daß ich von der mir durch das Kabinett seinerzeit ‹eingeräumten Befugnis›2, meine Auffassung hinsichtlich der Durchführung des Young-Planes in der Öffentlichkeit zum Ausdruck zu bringen, Gebrauch machen würde, um die Verantwortung, die ich durch die Unterzeichnung des Young-Plans übernommen habe, genau abzugrenzen3.
Demgemäß beehre ich mich Ihnen in der Anlage ein „Memorandum zum Young-Plan“ zu überreichen, das ich gleichzeitig heute den übrigen Herren Reichsministern zugänglich gemacht habe und welches ich für morgen zur Veröffentlichung durch die Presse frei gegeben habe.
In größter Hochachtung verbleibe ich, sehr geehrter Herr Reichskanzler,
Ihr sehr ergebener
Dr. Hjalmar Schacht
Fußnoten
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Das Schreiben trägt das Präsentatum der Rkei vom 6.12.29. Der RK notierte: „Am 6. Dez. vorm. eingegangen.“ In seinem Antwortschreiben stellte der RK fest, ihm sei die Denkschrift am 6. 12. zugegangen, „nachdem dieses Memorandum der Presse bereits am gestrigen Abend zugeleitet worden war“ (6. 12.; R 43 I/299, Bl. 47, hier: Bl. 47). Moldenhauer wurde am 5. 12. um 23.30 Uhr von MinDir. Schäffer davon unterrichtet, daß Schacht das Memorandum der Presse übergeben habe. In einzelnen Punkten teilte der RWiM die Bedenken Schachts, „fand es nur sehr merkwürdig, daß er uns Schweigen zusagte, bis er gefragt werde [siehe Anm. 12 zu Dok. Nr. 367] und eine halbe Stunde darauf dies längst vorbereitete und schon gedruckte Memorandum der Presse übergab“ (BA: Nachlaß Moldenhauer 3, S. 11 ff.).