Text
Nr. 408
Vermerk Ministerialrat Doehles über Ansichten des Reichspräsidenten zum Young-Plan. 7. Januar 19301
R 43 I/300, Bl. 98, hier: Bl. 98
Gelegentlich des heutigen Vortrages über die Verhandlungen im Haag äußerte der Herr Reichspräsident, daß er in der Frage der Revisionsklausel des Young-Plans Besorgnis in der Richtung hege, daß durch die gegenwärtige Fassung der Klausel das Recht Deutschlands auf Revision des Young-Plans im[1341] Falle einer ernsthaften Gefährdung seiner Währung und Wirtschaft nicht zweifelsfrei klargestellt sei2. Der Text lasse verschiedene Auslegungen zu. Auch sei bei der Zusammensetzung des Sonderausschusses, der den Gläubigerregierungen und der Bank Vorschläge zu machen habe, eine einseitige Stellungnahme zu ungunsten Deutschlands zu befürchten. Der Herr Reichspräsident bittet zu prüfen, ob eine günstigere Fassung zu erreichen ist.
Dr. Doehle
Fußnoten
- 1
Doehle hatte MinDir. v. Hagenow zunächst mündlich Mitteilung gemacht. Nach einem Telefongespräch v. Hagenows mit Pünder war der Vermerk angefertigt worden, der der Delegation im Haag zugesandt wurde (v. Hagenows Vermerke über Telefongespräche mit Pünder am Vormittag des 7. 1. und am Vormittag des 8.1.30; R 43 I/305, Bl. 142-145 , hier: Bl. 142-145 ).
- 2
Zu diesem Punkt erklärte Pünder telefonisch: „Die Besprechungen in der Frage der Revisionsklausel hätten für uns günstigen Verlauf genommen. Es sei ein ‚Papier‘ entworfen worden; dabei sei festgestellt worden, daß das Revisionsrecht ausschließlich Sache Deutschlands ist“ (Vermerk v. Hagenows vom 8.1.30; R 43 I/305, Bl. 144 f., hier: Bl. 144 f.).