Text
[1338]5. Außerhalb der Tagesordnung: Flaggenfrage.
Die anliegende Pressenotiz über die Neuordnung des dienstlichen Flaggenbrauches wurde beraten und genehmigt6.
Fußnoten
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Zur Begründung der Flaggen-VO (vgl. Dok. Nr. 354) heißt es im entscheidenden Abschnitt der ausführlichen Pressenotiz: „Die Verordnung ist veranlaßt worden durch den Umstand, daß nach den übereinstimmenden Berichten der in Frage kommenden deutschen Auslandsstellen die bestehende Verschiedenheit in den Flaggen der deutschen Handelsschiffe und der amtlichen Reichsvertretung als unerträglich empfunden wird. Sowohl von amtlichen wie von privaten Kreisen wird es als geboten bezeichnet, diese Verschiedenheit, die zu vielen Mißverständnissen und Unstimmigkeiten Anlaß gegeben hat, auszugleichen. Diesen Ausgleich will die Verordnung in erster Linie erreichen. Ferner soll aber die Verordnung dazu beitragen, die verständnisvolle Zusammenarbeit der Auslandsdeutschen mit den amtlichen Vertretungen des Reiches im Auslande, namentlich in Übersee, zu fördern“ (R 43 I/1833, Bl. 153; „Tägliche Rundschau“ vom 6.5.26).