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'Slave Labor' in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen

Leistungen bis 2000

Leistungen ab 2000

"Slave Labor" in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen

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Verhaftung des ehemaligen Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel durch amerikanische Soldaten, Mai 1945

Quelle: BArch, Bild 146-1991-033-00

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Der Nürnberger Militärgerichtshof bezog zur Zwangsarbeit (slave labor) klar Stellung, indem er sie unter der Rubrik "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (Crimes against Humanity) zu einem seiner Anklagepunkte machte. Auch stellte er die supranationale Dimension dieses Verbrechens des NS-Regimes fest: Wie Sklaven wurden sowohl Deutsche als auch Ausländer zur Arbeit gezwungen (slave labor [...] on German nationals and citizens of other countries).

Die Bezeichnung dieses Anklagetatbestands als slave labor (wörtl. "Sklavenarbeit") war in terminologischer Hinsicht insofern überraschend, als es für Zwangsarbeit bereits spätestens seit 1930 eine international anerkannte Bezeichnung gab. Damals hatte die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO; eine ständige Einrichtung des Völkerbundes) in Genf ein Übereinkommen zur Zwangs- und Pflichtarbeit beschlossen, das bis 1945 von 18 Staaten, darunter Frankreich und Großbritannien, ratifiziert worden war. In der englischen Version des Dokuments ist von Zwangsarbeit als forced labour (wörtl. "erzwungene Arbeit") die Rede. Den US-Anklägern, die zu jenem Zeitpunkt freilich in erster Linie die Zwangsarbeit in den Konzentrationslagern vor Augen hatten, war dieser Begriff zu schwach, um damit das grauenhafte Ausmaß der Zwangsarbeit unter dem Nationalsozialismus zu erfassen.

Zugleich ergeben sich daraus Fragen, die für die Entschädigungspolitik der folgenden Jahrzehnte entscheidende Bedeutung erlangen sollten: Fand Zwangsarbeit unter dem Nationalsozialismus unter Bedingungen statt, die eine neue Bezeichnung dafür erforderlich machten? War sie mit bereits bekannten Formen von Zwangsarbeit nicht ohne weiteres vergleichbar? War sie auf diese Weise eine typische Erscheinung des Nationalsozialismus? Gerade die letzte Frage wurde von künftigen Bundesregierungen verneint, wenn es sich bei den Zwangsarbeitern nicht um KZ-Häftlinge handelte.