Text
Nr. 205
Der Reichspräsident an den Preußischen Ministerpräsidenten Braun. 11. November 1932
[Beamtenentlassungen durch die Reichskommissare für Preußen]
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Auf Ihr gefälliges Schreiben vom 7. d. M.1 erwidere ich ergebenst folgendes:
Nach den dem Urteil des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 25. Oktober d. J. beigegebenen Gründen sind die Reichskommissare mit der Befugnis ausgestattet, preußische Beamte zu ernennen, zu befördern, in den einstweiligen oder den dauernden Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. Hiernach unterliegen Personalveränderungen in der preußischen Verwaltung keinen rechtlichen Bedenken, da sie in den Rahmen der den Reichskommissaren übertragenen[925] Exekutive fallen. Auch sachlich gibt mir die Absicht der Reichskommissare, weitere Maßnahmen auf personellem Gebiete zu treffen, zu Beanstandungen keinen Anlaß, zumal solche Maßnahmen geeignet sind, wesentliche Ersparnisse in der preußischen Verwaltung herbeizuführen.
Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung
und freundlichen Grüßen
gez. von Hindenburg